Service

Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid

 

Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

1. – 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
Für Kinder der 1. und 2. Klasse benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Diese Betreuungszeit können Sie ohne Bedarfsprüfung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Für darüber hinaus benötigte Betreuung ist eine Bedarfsprüfung erforderlich.

5. – 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
5. – 6. Klasse: Die Bedarfsanerkennung für die Ferien kann erfolgen, wenn es die Familiensituation erfordert bzw. aus pädagogischen oder sozialen Gründen notwendig ist.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
    Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet.
  • Sorgeberechtigung
    Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern.
  • Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
    Der andere Sorgeberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie keine Zustimmung.

 

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die zur Anmeldung erforderlichen Formulare aufzurufen, auszufüllen und anschließend auszudrucken .