Aussetzung der Präsenzpflicht für Schüler:innen
Liebe Eltern,
die Präsenzpflicht für Schüler:innen ist ab Dienstag, 25. Januar 2022, bis auf weiteres (vorerst 28. Februar 2022) ausgesetzt. Sollten Sie von der Möglichkeit des freiwilligen Fernbleibens vom Präsenzunterricht Gebrauch machen, gelten folgende Regelungen:
- Vorab muss die Schule in einem formlosen Schreiben von den Eltern über das Vorhaben des Aussetzens der Präsenzpflicht Ihres Kindes informiert werden.
- Abgabe bei der Klassenlehrer:in o d e r
- bei Abwesenheit der Klassenlehrer:in per Mail an das Sekretariat
- Die Wochenpläne/Aufgaben für die Schüler:innen werden im Foyer bereitgestellt, von den Eltern abgeholt und wieder abgegeben.
- Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Die Eltern müssen sicherstellen, dass die Aufgaben von ihren Kindern zu Hause erledigt werden.
- Einmal wöchentlich nimmt die Schule (bestenfalls Klassenlehrer:in, falls nicht erkrankt) entweder per Telefon oder online Kontakt mit den jeweiligen Schüler:innen auf.
- Klassenarbeiten können bis zum 11. März nachgeschrieben werden.
In den Winterferien wird die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) entsprechend des gewählten Moduls angeboten. Dies gilt sofern genügend Arbeitskräfte vorhanden sind. Eventuell wird ein eigeschränkter Regelbetrieb von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten.
Ob die Pulvermühle nach den Ferien vom Wechselmodell zum Regelbetrieb wechseln kann, wird am Donnerstag, 27.1.22, von der Schulrätin in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
In der Hoffnung auf bessere Zeiten wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihre Schulleiterin Jane Bosholm