Aussetzung der Präsenzpflicht für Schüler:innen

Liebe Eltern,

die Präsenzpflicht für Schüler:innen ist  ab Dienstag,  25. Januar 2022, bis auf weiteres (vorerst 28. Februar 2022) ausgesetzt. Sollten Sie von der Möglichkeit des freiwilligen Fernbleibens vom Präsenzunterricht Gebrauch machen, gelten folgende Regelungen:

  •   Vorab muss die Schule in einem formlosen Schreiben von den Eltern über das Vorhaben des Aussetzens der Präsenzpflicht Ihres Kindes informiert werden.
  • Abgabe bei der Klassenlehrer:in  o d e r
  • bei Abwesenheit der Klassenlehrer:in per Mail an das Sekretariat
  • Die Wochenpläne/Aufgaben für die Schüler:innen werden im Foyer bereitgestellt, von den Eltern abgeholt und wieder abgegeben.
  • Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Die Eltern müssen sicherstellen, dass die Aufgaben von ihren Kindern zu Hause erledigt werden.
  • Einmal wöchentlich nimmt die Schule (bestenfalls Klassenlehrer:in, falls nicht erkrankt) entweder per Telefon oder online Kontakt mit den jeweiligen Schüler:innen auf.
  • Klassenarbeiten können bis zum 11. März nachgeschrieben werden.

In den Winterferien wird die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) entsprechend des gewählten Moduls angeboten. Dies gilt sofern genügend Arbeitskräfte vorhanden sind. Eventuell wird ein eigeschränkter Regelbetrieb von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten.

Ob die Pulvermühle nach den Ferien vom Wechselmodell zum Regelbetrieb wechseln kann, wird am Donnerstag, 27.1.22, von der Schulrätin in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt festgelegt.

In der Hoffnung auf bessere Zeiten wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben.

Ihre Schulleiterin Jane Bosholm

Bitte lesen Sie hierzu auch die offizielle Pressemitteilung der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse:

Senatsbildungsverwaltung setzt Präsenzpflicht an Schulen temporär zunächst bis Ende Februar aus – Eltern können ab morgen in Eigenverantwortung ihre Kinder von der Schulpräsenz ausnehmen

Pressemitteilung vom 24.01.2022

Das dynamische pandemische Geschehen führt kurz vor den Winterferien mittlerweile zu hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen. Auch wenn die Infektionen nach Aussagen von Medizinern der Charité, von denen sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beraten lässt, in den Altersgruppen der Schülerinnen und Schülern in der Regel nicht zu einem stationären Aufenthalt und schweren Krankheitsverläufen führen, soll den Sorgen der Eltern Rechnung getragen werden. Nachdem die Berliner Amtsärzte zudem in der letzten Woche in einer gemeinsamen Stellungnahme angekündigt haben, dass sie künftig an Schulen für direkte Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr für Schülerinnen und Schüler aussprechen, ist aus Sicht von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse eine neue Situation entstanden. Die Senatorin hat sich angesichts der aktuellen Lage dafür entschieden, die Präsenzpflicht an Schulen zunächst bis Ende Februar auszusetzen und den Familien damit temporär mehr Flexibilität bei der Entscheidung für einen Schulbesuch ihrer Kinder zu geben. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Bereits ab morgen haben Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten. Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.

Darüber hinaus werden zunächst in den ersten beiden Wochen nach den Winterferien die Tests in den Schulen auf fünf Tage pro Woche ausgeweitet, um noch mehr Sicherheit zu geben.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und Familien in dieser Stadt. Daher halten wir an unserem Hauptziel fest, die Schulen auch weiterhin geöffnet zu lassen, damit diese ihrem wichtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nachkommen können. Auf diese Weise können wir auch Familien mit ihren schulpflichtigen Kindern in dieser herausfordernden Zeit besonders gut unterstützen. Aber natürlich nehmen wir auch die Sorgen und Ängste von Eltern sehr ernst. Nachdem die Amtsärzte angekündigt haben, die Kontaktnachverfolgung für Schülerinnen und Schüler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken, halte ich die temporäre Aussetzung der Präsenzpflicht für angemessen. So kommen wir besorgten Eltern entgegen und sichern gleichzeitig die Beschulung und Betreuung für all diejenigen, die zur Schule gehen möchten.“

Da die Gesundheitsämter die Bescheinigung über Corona-Infektionen zunächst eingestellt haben, werden Corona-Infektionen von Schülerinnen und Schülern, die zu Beginn des Schulbesuchs positiv getestet worden sind, übergangsweise durch ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereitgestelltes Formblatt bescheinigt. Dieses kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass Eltern das Kind zu Hause betreuen müssen.

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