Liebe Eltern,
die neue Hygieneverordnung, die ab Montag, 19.4.2021, rechtsgültig sein wird, sieht vor, dass die Selbsttests der Schüler vor Ort, in der Schule, durchgeführt werden müssen.
Das bedeutet, dass das Angebot, Ihre Kinder vor Schulbeginn zu Hause selber zu testen und eine Eigenerklärung abzugeben ungültig ist.
Die einzige Alternative wäre, dass Sie mit Ihrem Kind ein offizielles Testzentrum aufsuchen. Das in der Schule vorzulegende Testergebnis darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein.
Ich bitte die Eltern, die bereits Tests abgeholt haben, diese wieder beim Hausmeister oder der Klassenlehrerin abzugeben.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihre Schulleiterin
Jane Bosholm